Infos zur Lizenzierung

Gemäß Amtlicher Bekanntmachung des BDR vom 13. Oktober stehen die Lizenz-Wiederholungsanträge 2018 zum Download auf lizenzen.rad-net.de zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung: http://www.rad-net.de/modules.php?name=Bekanntmachungen&recid=4894

 

Anbei noch einige Hinweise:

 

  • Lizenznehmer, für die ein Lizenz-Wiederholungs-Antrag zur Verfügung steht, müssen diesen auch nutzen und keinen Erst- oder Neuantrag stellen.
  • Für jeden Lizenznehmer, der 2017 eine Lizenz gelöst hatte, steht ein Lizenz-Wiederholungs-Antrag zur Verfügung.
  • Derjenige, der sich nicht einloggen kann, soll sich bitte per Kontaktformular über https://lizenzen.rad-net.de/bdr/ajax.aspx/kontaktanfrage.html an den SRB wenden.
  • Auch Lizenznehmer aus 2013 - 2016 (die in 2017 keinen Lizenzantrag hatten) müssen sich im System anmelden und können dann auf ihre Daten zugreifen – müssen hier aber den Button „Neuantrag stellen“ wählen (also nicht ohne einloggen einen Erstantrag stellen).
  • Erstanträge oder Neuanträge, obwohl Wiederholungsanträge bereit liegen, werden nicht angenommen.
  • Die Lizenzanträge haben für das Jahr 2018 ein optisches Update erhalten. Sie bestehen aus zwei Seiten, der Antrag mit Verpflichtungserklärung und die Schiedsvereinbarung, die beide zu unterschreiben sind.
  • Alle Änderungen, auch LV- und Vereinswechsel müssen online im Wiederholungsantrag vorgenommen werden.
  • Wichtig: Immer die zuletzt geänderte und gespeicherte Version des Lizenzantrages muss eingereicht werden.
  • Handschriftliche Änderungen, sowie beigelegte Passbilder/Fotos werden nicht angenommen.
  • Bitte darauf achten , dass die Anträge auf beiden Seiten persönlich (Originalunterschrift) vom Antragsteller, bei Minderjährigen auch vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sind. Eingereichte Anträge mit einer kopierten Unterschrift werden nicht angenommen.
  • Die Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zwingend bei einem Erst-Lizenzantrag für Nachwuchsklassen (minderjährige) und jährlich bei Senioren/Master ab 60 Jahre (ab Jahrgang 1958) notwendig. Entsprechende Anträge ohne Bescheinigung werden ebenfalls zurück gesendet .

Wir bitten jeden Lizenzsportler seinen unterschriebenen Antrag (auf allen Seiten) bis zum 25.11.2018 beim Verein (Rene Schmieder) abzugeben. Die entsprechende Gebühr für die Erstellung der Lizenz ist mit zu entrichten.

 

Gebühren für Lizenzen 2018 (gemäß Gebührenordnung SRB 2018)

Senioren: 25,00 €

Elite Manner/Frauen: 23,00 €

U23: 20,00 €

Junioren/Jugend/Schüler: 10,00 €

Funktionäre/Betreuer: 15,00 €

 

Für weitere Fragen steht Rene Schmieder zur Verfügung

Telefon: 01626134343

 

E-mail: rsv54-lizenzen@web.de